Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten um:
- Wahlen vorzunehmen
- Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden
- Begnadigungen auszusprechen
Die Vereinigte Bundesversammlung versammelt sich ausserdem bei besonderen Anlässen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates.